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   OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96   

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https://dejure.org/1996,5914
OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96 (https://dejure.org/1996,5914)
OLG München, Entscheidung vom 06.09.1996 - 2 Ws 913/96 (https://dejure.org/1996,5914)
OLG München, Entscheidung vom 06. September 1996 - 2 Ws 913/96 (https://dejure.org/1996,5914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfalten einer Sperrwirkung bzgl. eines erneuten Haftbefehls bis zur Urteilsfindung bei Nichtvorliegen der besonderen Haftverlängerungsvoraussetzungen hinsichtlich eines ursprünglichen Haftbefehls; Zulässigkeit eines erneuten Haftbefehls bei einer wesentlichen Änderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 121, 122

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 676
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.1993 - 2 Ws 93/93

    Fehlender Grund für Haftfortdauer; Aufhebung eines Haftbefehls; Erlaß eines neuen

    Auszug aus OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96
    Der Senat schließt sich insoweit der mittlerweile wohl herrschenden Auffassung an, die vor allem in der Kommentarliteratur (LR-Wendisch, 24. Aufl., § 121 RdNr. 46, § 122 RdNr. 38, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 122 RdNr. 19; Pfeiffer/Fischer, § 122 RdNr. 6; Paeffgen in SK StPO § 122 RdNr. 11; Krause in AK StPO § 121 RdNr. 14; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl., RdNr. 484), aber auch von einigen Oberlandesgerichten (z.B. OLG Stuttgart NJW 1975, 1573; OLG Düsseldorf StV 1993, 376 ; 1994, 147) vertreten wird.

    Vielmehr ist der Regelinhalt des § 121 StPO , der - wie erwähnt - einen eigenständigen Haftausschließungsgrund wegen eines unheilbaren Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das für Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot normiert, nach dem Sinn der Vorschrift dahin zu verstehen, daß in Fällen vorliegender Art weitere Untersuchungshaft wegen derselben Tat dauerhaft ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, StV 1993, 376 ).

  • OLG Hamburg, 18.03.1975 - 1 Ss 164/74
    Auszug aus OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96
    Der Senat schließt sich insoweit der mittlerweile wohl herrschenden Auffassung an, die vor allem in der Kommentarliteratur (LR-Wendisch, 24. Aufl., § 121 RdNr. 46, § 122 RdNr. 38, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 122 RdNr. 19; Pfeiffer/Fischer, § 122 RdNr. 6; Paeffgen in SK StPO § 122 RdNr. 11; Krause in AK StPO § 121 RdNr. 14; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl., RdNr. 484), aber auch von einigen Oberlandesgerichten (z.B. OLG Stuttgart NJW 1975, 1573; OLG Düsseldorf StV 1993, 376 ; 1994, 147) vertreten wird.

    Ließe man dagegen die Ersetzung eines wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot aufgehobenen Haftbefehls durch einen neuen Haftbefehl zu, so führte dies dazu, daß die durch § 121 Abs. 1 StPO gesetzlich garantierte zeitliche Begrenzung der Untersuchungshaft unterlaufen würde (OLG Stuttgart NJW 1975, 1573; Schlothauer aaO).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 653/66

    Neuerliche Inhaftierung nach Haftentlassung wegen verfassungswidriger

    Auszug aus OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15.02.1967 (BVerfGE 21, 184, 187 ff = MDR 1967, 463 ) vermag ebenfalls eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.
  • OLG Frankfurt, 21.12.1984 - 1 HEs 339/84

    Wesentliche Änderung der Verfahrenslage; Öffentliches Strafverfolgungsinteresse;

    Auszug aus OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96
    Die gegenteilige Meinung (vgl. u.a. KK-Boujong, 3. Aufl., § 121 RdNr. 31; KMR-Müller, B. Aufl., § 121 RdNr. 13: Kleinknecht/Janischowsky, Das Recht der Untersuchungshaft, RdNr. 271; OLG Köln NJW 1965, 2414; OLG Celle NJW 1973, 1988; OLG Frankfurt NStZ 1985, 282 ; OLG Hamburg StV 1987, 256; 1994, 142) die eine erneute Verhaftung ausnahmsweise dann zuläßt, wenn sich die Verfahrenslage wesentlich geändert hat und die Abwägung zwischen dem grundrechtlich verbürgten Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem legitimen Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters eine Entscheidung zu Lasten des Beschuldigten rechtfertigt, ist mit dem Sinn und Zweck der Bestimmung des § 121 StPO nicht zu vereinbaren.
  • OLG Hamburg, 27.08.1993 - 2 Ws 429/93

    Aufhebung eines Haftbefehls; Haftbefehls wegen derselben Tat; Zuständiges

    Auszug aus OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96
    Die gegenteilige Meinung (vgl. u.a. KK-Boujong, 3. Aufl., § 121 RdNr. 31; KMR-Müller, B. Aufl., § 121 RdNr. 13: Kleinknecht/Janischowsky, Das Recht der Untersuchungshaft, RdNr. 271; OLG Köln NJW 1965, 2414; OLG Celle NJW 1973, 1988; OLG Frankfurt NStZ 1985, 282 ; OLG Hamburg StV 1987, 256; 1994, 142) die eine erneute Verhaftung ausnahmsweise dann zuläßt, wenn sich die Verfahrenslage wesentlich geändert hat und die Abwägung zwischen dem grundrechtlich verbürgten Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem legitimen Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters eine Entscheidung zu Lasten des Beschuldigten rechtfertigt, ist mit dem Sinn und Zweck der Bestimmung des § 121 StPO nicht zu vereinbaren.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1993 - 2 Ws 265/93
    Auszug aus OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96
    Der Senat schließt sich insoweit der mittlerweile wohl herrschenden Auffassung an, die vor allem in der Kommentarliteratur (LR-Wendisch, 24. Aufl., § 121 RdNr. 46, § 122 RdNr. 38, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 122 RdNr. 19; Pfeiffer/Fischer, § 122 RdNr. 6; Paeffgen in SK StPO § 122 RdNr. 11; Krause in AK StPO § 121 RdNr. 14; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl., RdNr. 484), aber auch von einigen Oberlandesgerichten (z.B. OLG Stuttgart NJW 1975, 1573; OLG Düsseldorf StV 1993, 376 ; 1994, 147) vertreten wird.
  • OLG Hamburg, 19.01.1987 - 1 Ws 9/87
    Auszug aus OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96
    Die gegenteilige Meinung (vgl. u.a. KK-Boujong, 3. Aufl., § 121 RdNr. 31; KMR-Müller, B. Aufl., § 121 RdNr. 13: Kleinknecht/Janischowsky, Das Recht der Untersuchungshaft, RdNr. 271; OLG Köln NJW 1965, 2414; OLG Celle NJW 1973, 1988; OLG Frankfurt NStZ 1985, 282 ; OLG Hamburg StV 1987, 256; 1994, 142) die eine erneute Verhaftung ausnahmsweise dann zuläßt, wenn sich die Verfahrenslage wesentlich geändert hat und die Abwägung zwischen dem grundrechtlich verbürgten Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem legitimen Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters eine Entscheidung zu Lasten des Beschuldigten rechtfertigt, ist mit dem Sinn und Zweck der Bestimmung des § 121 StPO nicht zu vereinbaren.
  • OLG Celle, 18.08.1972 - 3 Ws 255/72
    Auszug aus OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96
    Die gegenteilige Meinung (vgl. u.a. KK-Boujong, 3. Aufl., § 121 RdNr. 31; KMR-Müller, B. Aufl., § 121 RdNr. 13: Kleinknecht/Janischowsky, Das Recht der Untersuchungshaft, RdNr. 271; OLG Köln NJW 1965, 2414; OLG Celle NJW 1973, 1988; OLG Frankfurt NStZ 1985, 282 ; OLG Hamburg StV 1987, 256; 1994, 142) die eine erneute Verhaftung ausnahmsweise dann zuläßt, wenn sich die Verfahrenslage wesentlich geändert hat und die Abwägung zwischen dem grundrechtlich verbürgten Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem legitimen Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters eine Entscheidung zu Lasten des Beschuldigten rechtfertigt, ist mit dem Sinn und Zweck der Bestimmung des § 121 StPO nicht zu vereinbaren.
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